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Winterferien Darf Bettwäsche verrechnet werden?

Der Vermieter eines schmucken Chalets verlangt 300 Franken für die Endreinigung und 30 Franken pro Tag für die Bettwäsche. Ist das korrekt oder doch eher Abriss?

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Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den bisherigen Antworten.

Falls auch Sie eine Frage haben, schreiben Sie uns.

Ferien in einem schmucken Chalet können traumhaft sein. Die Rechnung danach manchmal weniger: Zum Beispiel verrechnet der Vermieter nebst der Miete zusätzlich 300 Franken für die Endreinigung und 30 Franken pro Tag für die Bettwäsche. Darf er das? Oder ist das Abriss?

Grundsätzlich bestimmt der Vermieter den Umfang und den Preis seines Angebotes.Wenn der Kunde diese zusätzlich anfallenden Kosten mit der Vertragsunterzeichnung akzeptiert hat, kann er sich im Nachhinein nicht mehr beschweren. Massgebend ist, ob der Kunde vor Vertragsschluss gewusst hat, dass diese Kosten auf ihn zukommen.

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