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Winterferien Kindergeschrei im Hotel: Geld zurück?

Die Ferien-Rechtsfrage des Tages: Im Wellness-Hotel schreien ständig Kinder herum. Kann ein unzufriedener Gast sein Geld zurückverlangen?

Da freut man sich auf ein paar Stunden Erholung nach einem aktiven Tag auf der Skipiste. Und was passiert? Im Wellness-Bereich tobt und lärmt ständig eine aufgeweckte Kinderschar. Kann ich als Gast das Geld zurückverlangen?

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Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den bisherigen Antworten.

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Permanenter Lärm kann einen Gast zur Weissglut treiben und ihm das Recht auf einen Preisnachlass einbringen. Wie weit jedoch Kindergeschrei in einem Hotel als Lärm gilt, ist rechtlich nicht geregelt. Bisher hatten sich Gerichte vor allem mit Kinderlärm in Wohnsiedlungen zu beschäftigen.

In diesem Zusammenhang hat das Bundesgericht entschieden, dass Geräusche spielender Kinder untrennbar mit der Wohnnutzung verbunden seien. Vor diesem Hintergrund gilt: Auch in den Ferien gibt es keinen Anspruch auf absolute Ruhe. Ausser, das Hotel wäre im Prospekt ausdrücklich als «sehr ruhig» angespriesen worden.

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