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Schon bald bessere Unterstützung für hörbehinderte Senioren
Aus Espresso vom 07.09.2017. Bild: Keystone
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Teure Hörgeräte Schon bald bessere Unterstützung für hörbehinderte Senioren

Etwas mehr als 600 Franken zahlt die AHV heute jenen Senioren, die ein Hörgerät benötigen. Absurd: Unterstützung gibt es nur für ein Ohr. Nun ist aber ein politischer Vorstoss auf gutem Weg, der das ändern will. Der AHV-Beitrag soll erhöht werden, so dass es auch für zwei Hörgeräte reicht.

Die IV ist wesentlich grosszügiger, sie zahlt Erwerbstätigen mit einer Hörbehinderung alle sechs Jahre eine Pauschale von 1650 Franken – für beide Ohren. FDP-Ständerat Josef Dittli – selber leicht hörbehindert – will mit seiner Motion erreichen, dass auch AHV-Bezüger diese Summe erhalten.

Dass die AHV nur Beiträge für ein Ohr zahle, «das macht nun wirklich keinen Sinn. In der Regel hat man ja auf beiden Ohren einen Hörverlust», so Dittli gegenüber dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso».

Kompromiss: 1200 Franken

Der Bundesrat und das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) sind damit grundsätzlich einverstanden. Die Erhöhung geht ihnen aber zu weit: Die AHV könne als Rentenversicherung nur für Beiträge an wenige Hilfsmittel wie Hörgeräte oder Rollstühle aufkommen, erklärt Ursula Schneiter vom BSV.

Die IV-Unterstützung falle höher aus, weil es dort darum gehe, die Erwerbstätigkeit sicherzustellen. Bundesrat und BSV schlagen deshalb vor, den AHV-Beitrag auf rund 1200 Franken zu erhöhen. Diese abgeschwächte Variante von Dittlis Vorstoss fand auch im Nationalrat eine Mehrheit und dürfte wohl auch in der kommenden Herbstsession vom Ständerat so abgesegnet werden. Dittli ist zufrieden: «Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.»

Hörbehinderten-Organisation fordert weitere Verbesserungen

Noch nicht wirklich glücklich ist man bei der Organisation Pro Audito, welche sich für die Hörbehinderten in der Schweiz einsetzt: «Wir hätten es begrüsst, wenn die AHV-Pauschale jener der IV angeglichen worden wäre», sagt Geschäftsführerin Andrea Gerfin. Immerhin: Erfreulich sei, dass die AHV bald für beide Ohren einen Beitrag zahle.

Trotzdem will Pro Audito weiter um Verbesserungen kämpfen. Es gebe nämlich noch weitere Ungerechtigkeiten zwischen AHV und IV auszuräumen (siehe Tabelle). Zum Beispiel die sogenannte Härtefallregelung: Die IV zahlt mehr als die vorgesehene Pauschale, wenn sehr teure High-Tech-Geräte nötig sind.

Und: Die IV zahlt ihre Pauschale auch schon bei einem relativ geringen Hörverlust, bei der AHV ist diese Hürde höher. Bei der IV gilt übrigens die sogenannte Besitzstand-Wahrung, das heisst, sie wird auch im Pensionsalter weiter ausbezahlt.

Hat der Vorstoss auch die letzte parlamentarische Hürde passiert, dürfte es nicht mehr lange dauern, bis hörbehinderte Seniorinnen und Senioren höhere Beiträge erhalten. Voraussichtlich ab Mitte 2018 soll das laut BSV der Fall sein.

Hörgeräte-Entschädigung bei AHV/IV (Stand 2017):


AHV
IV

630 CHF pauschal für ein Ohr
(ab 2018: 1237.50 Franken – bei Annahme im Parlament)
1650 CHF für beide Ohren bzw. 840 CHF für ein Ohr
Mindest-Hörverlust35%15 - 20%
Nächste
Pauschale
Nach fünf Jahren – ausser bei erheblicher Veränderung des HörvermögensNach sechs Jahren – ausser bei erheblicher Veränderung des Hörvermögens

«Kassensturz» vom 05.09.17

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