Kaum zu glauben: In der Schweiz können 3 Milliarden Franken einbezahlte Pensionsgelder keinem Arbeitnehmer oder Pensionär zugeordnet werden. Die Gelder waren von den Arbeitnehmern obligatorisch in eine Pensionskasse einbezahlt worden.
Bei vielen Jobwechseln wurde vergessen diese Gelder «mitzuzügeln». Denn der Transfer passiert nicht automatisch: Es ist der Angestellte, der die Verantwortung trägt, dass die einbezahlten Gelder der neuen Pensionskasse überwiesen werden. Wird ein Arbeiter zudem arbeitslos oder macht er eine Arbeitspause, werden die Gelder auf ein Freizügikeitskonto einbezahlt. Eine weitere Stelle, wo Gelder vergessen werden.
Bank «verliert» Pensionsgelder
Doch auch auf der Bank können Pensionsgelder verloren gehen: Wie ein Beispiel eines «Kassensturz»-Zuschauers zeigt, weiss die Glarner Kantonalbank nicht mehr, was sie mit seinen 50'000 Franken Pensionskassengeldern gemacht hat. Statt dafür gerade zu stehen, lässt den Rentner auf seiner Suche allein («Kassensturz»-Beitrag vom 02.02.16).
Die Fragen an die Experten
Fragen zur Pension oder finanzieller Altersvorsorge konnten Zuschauerinnen und Zuschauer am 2. Februar 2016 vier Experten stellen. Das Protokoll.
Die Experten
- Martin Hubatka, Pensionskassen-Experte SKPE
- Brigitte Terim, Pensionskassen-Expertin SKPE
- Parivash Kurmann, Pensionskassen-Expertin SKPE
- René Zehnder, Pensionskassen-Experte SKPE