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Familie und Freizeit Freiwilligenarbeit: So sind Sie versichert

Sie helfen am Turnfest, führen Menschen im Rollstuhl aus oder geben ihr Wissen weiter: Freiwillige. Jeder Vierte in der Schweiz engagiert sich in der Freizeit für eine gute Sache. Rechtlich stellen sich vor allem Fragen um die Haftung und um Versicherungen. Lesen Sie hier die Antworten.

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Freiwilligenarbeit: So sind Sie versichert
aus Espresso vom 07.01.2015. Bild: Keystone
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Ohne die Hilfe der vielen Freiwilligen wäre kaum ein Sportanlass zu bewältigen. Elsbeth Fischer, Geschäftsleiterin der Dachorganisation für Freiwilligenarbeit Benevol, weiss das.

Im Sport, vor allem im Jugendsport, engagieren sich besonders viele Menschen in ihrer Freizeit. Anderen liegt die Pflege und Betreuung kranker oder behinderter Menschen besonders am Herzen, die Erhaltung der Natur oder sie helfen Menschen, die am Rande der Gesellschaft leben.

Von der Freiwilligenarbeit profitieren auch die Helfer selbst

Jeder Vierte in der Schweiz leistet Freiwilligenarbeit. Einen Lohn bekommen diese vielen Tausend Freiwilligen für ihren Einsatz nicht. Entschädigt werden lediglich ihre Spesen. «Anderen zu helfen, etwas zu bewegen, gibt einem ein besonderes Gefühl. Daraus ziehen viele ihre Motivation», weiss Elsbeth Fischer.

Und: «Bei solchen Einsätzen lernt man viel, man entwickelt sich weiter und erweitert sein Netzwerk». Auch dieser Aspekt der Freiwilligenarbeit sei besonders wichtig.

Was aber, wenn ein freiwilliger Helfer sein Auto zur Verfügung stellt und beim Einladen von Sportgeräten der Lack zerkratzt wird? Wie sind freiwillige Helfer überhaupt versichert, falls etwas passiert?

  • Schäden am eigenen Auto: Auf Schäden am Privatwagen bleibt grundsätzlich der Autoeigentümer sitzen, der sein Auto freiwillig zur Verfügung gestellt hat. Natürlich kann ein Verein in solchen Situationen den Schaden bezahlen. Dazu verpflichtet ist er aber nicht. Tipp: Wer seinen Privatwagen regelmässig einem Verein zur Verfügung stellt, sollte entweder eine diesem Risiko angemessen hohe Kilometerentschädigung verlangen oder noch besser darauf bestehen, dass der Verein eine spezielle Kaskoversicherung für solche Fälle abschliesst.
  • Unfälle: Verunfallt ein Freiwilliger, so kommt die obligatorische Unfallversicherung für die Kosten der Heilung und einen allfälligen Lohnausfall auf. Berufstätige, die mindestens acht Stunden pro Woche für einen einzigen Arbeitgeber arbeiten, sind über diesen nichtberufsunfallversichert. Wer nicht arbeitet, ist über die Krankenkasse unfallversichert. Verunfallt dagegen eine hilfsbedürftige Person im Rahmen eines Einsatzes eines Freiwilligen, so kommt seine Unfallversicherung oder die Haftpflichtversicherung der Organisation für die finanziellen Folgen auf.

Bei vielen Arbeitgebern ist ein Nebenerwerb bewilligungspflichtig. Das gilt aber nicht bei der Freiwilligenarbeit.

Der Arbeitgeber muss nicht seinen Segen geben

Wer sich in der Freizeit gratis einer Sache widmet und sich einsetzt, muss vorher weder den Arbeitgeber informieren, noch sein Einverständnis einholen.

Es gibt auch keine Höchstarbeitszeiten bei der Freiwilligenarbeit. Einzige Grenze: Der Arbeitgeber darf verlangen, dass man am Morgen ausgeruht und fit zur Arbeit erscheint. Und natürlich muss er nicht dulden, wenn ein Mitarbeiter während der Arbeitszeit noch Privates erledigt.

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