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«Ganz tierisch» Verstösse gegen den Tierschutz: Was tun?

In der Schweiz sind die Kantonstierärzte dafür zuständig, dass das Tierschutzgesetz von allen Tierhaltern eingehalten wird. Im Kanton Aargau gehen jede Woche mehrere Meldungen wegen Verstössen gegen das Tierschutzgesetz ein. Der grösste Teil der Meldungen betreffen Hunde.

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Verstösse gegen das Tierschutzgesetz: Was tun?
aus Espresso vom 31.01.2012.
abspielen. Laufzeit 7 Minuten 29 Sekunden.

2011 waren es 135 Meldungen. Das Veterinäramt Aargau geht jeder Meldung nach und macht in 90 Prozent der Fälle eine unangemeldete Kontrolle vor Ort. Wie die Kantonstierärztin Erika Wunderlin sagt, gehe es oft um unsachgemässe Tierhaltung.

Dies sei der Fall, wenn beispielsweise ein Hund den ganzen Tag im Zwinger verbringe und kaum Kontakt mit Artgenossen und Menschen habe.

Wer einen Verstoss gegen das Tierschutzgesetz vermutet, soll sich beim zuständigen Kantonstierarzt erkundigen und kann dort eine entsprechende Meldung machen. Wichtig sei, so Erika Wunderlin, die Beobachtungen möglichst genau zu protokollieren. So habe der Kantonstierarzt bei einer Kontrolle genaue Anhaltspunkte.

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