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SECO-Beschwerde wegen Sex-Abo-Fallen
Aus Espresso vom 24.12.2014. Bild: SRF
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Geld Seco-Beschwerde wegen Sex-Abo-Fallen

Das Staatssekretariat für Wirtschaft hat gegen einen Entscheid der Staatsanwaltschaft March im Kanton Schwyz Beschwerde eingereicht. Diese hatte auf eine Strafuntersuchung gegen die Inkassofirmen Obligo AG, Paypay AG und die Pornoseiten-Betreiberin Pulsira verzichtet.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft, Seco, hat den Entscheid der Staatsanwaltschaft analysiert. Es ist zum Schluss gekommen, beim Kantonsgericht dagegen Beschwerde einzureichen.

In einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem Konsumentenmagazin «Espresso» schreibt das Seco: «Nach der Auffassung des Seco sind nicht alle Punkte in die Untersuchung einbezogen worden, welche strafrechtlich relevant sein können. Es ist nun Aufgabe des Gerichts zu entscheiden, ob die Staatsanwaltschaft das Verfahren an die Hand nehmen muss. Aus diesem Grunde können wir uns zurzeit nicht weiter zum Fall äussern.»

Über 200 beschwerten sich

Das Seco hatte im letzten Mai Anzeige erstattet gegen die genannten Firmen, weil sie sich für Abo-Abschlüsse unlauterer Methoden bedient haben sollen.

Rund 200 Beschwerden von Konsumenten gingen in den letzten zwei Jahren beim Staatssekretariat für Wirtschaft ein. Alle erzählen sie eine ähnliche Geschichte: Sie bekommen Rechnungen von der Inkassofirma Obligo (früher Paypay) für ein Sex-Abo auf dem Handy, das sie nicht bestellt haben.

Staatsanwaltschaft: «Kein strafrechtlich relevantes Verhalten»

Die Staatsanwaltschaft March hatte ihren Entscheid so begründet, dass sich nach umfangreichen Abklärungen keine Hinweise auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten haben finden lassen.

Die Behörden führten auf Internet-Seiten Tests durch. Sie wollten damit ermitteln, wie die umstrittenen Abo-Verträge abgeschlossen worden waren.

Der leitende Staatsanwalt, Patrick Fluri, sagte gegenüber «Espresso»: «Wir haben in unseren Tests herausgefunden, dass man nicht einfach so ein Abo abschliessen kann. Man muss das explizit bestätigen, nachdem man ein SMS zugeschickt bekommen hat.»

Betroffene «Espresso»-Hörer widersprechen dem nach wie vor und halten daran fest, dass sie nie explizit nach einem Sex-Abo gefragt wurden.

Die Überprüfung von Beschwerden im Einzelfall hätten gezeigt, dass sie unbegründet waren, hiess von der Staatsanwaltschaft weiter. So hätten beispielsweise Drittpersonen auf das mobile Gerät Zugriff gehabt und die fraglichen Filme bezogen.

So wehren Sie sich gegen Rechnungen

Sollten auch Sie in diese Falle tappen und plötzlich Rechnungen von Obligo erhalten, dann bezahlen Sie diese nicht. Lassen Sie sich auch von Mahnungen nicht beirren.

  • Wer sicher ist, dass er wissentlich keinen Vertrag abgeschlossen hat, kann die Rechnung mit einem eingeschriebenen Brief anfechten (Musterbrief siehe Service-Box).
  • Sollten Sie betrieben werden, reichen Sie innert zehn Tagen Rechtsvorschlag ein.
  • Um solche Abofallen zu vermeiden, seine Handynummer nicht leichtfertig bekannt zu geben.
  • Bei SMS von unbekannten Nummern vorsichtig sein: Auch wenn es von einer vermeintlichen Schweizer Nummer stammt: Nie einen Link anklicken, sondern die Kurznachricht sofort löschen.
  • Weitere Tipps und hilfreiche Links finden Sie in diesem Service-Artikel.

«Kassensturz» und «Espresso» berichteten im September über die Obligo AG

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09.09.14: Sex-Abo-Falle: Alter Trick unter neuem Namen
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