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Airlines behalten Kundengelder
Aus Kassensturz vom 06.11.2012.
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Umwelt und Verkehr Airlines sacken Gebühren klammheimlich ein

Wer einen Flug verpasst oder annulliert, bekommt vom Ticket meist nichts zurück. Was die meisten Passagiere nicht wissen: Flughafentaxen können Kunden immer zurückfordern. Doch sie stossen auf Widerstand der Airlines.

Billige Flugtarife müssen Kunden teuer erkaufen. Diese Erfahrung machte «Kassensturz»-Zuschauer Kurt Rickli. Er hatte eine Reise gebucht nach Asien. Der Hinflug ging von Zürich aus mit Lufthansa nach Singapur. Retour mit der Swiss aus Hongkong. Doch Kurt Rickli musste seine Reise kurzfristig absagen. Sein gebuchtes Ticket war nicht erstattbar, der Billetpreis verloren. 

Doch von den 1011 Franken entfielen 450 Franken auf Taxen und Gebühren. Diese forderte er zurück. Er habe diese Kosten ja gar nicht verursacht: «Der Kerosinzuschlag ist nicht geschuldet, wenn der Geschädigte den Flug nicht antreten kann», ist Kurt Rickli überzeugt. Doch das Reisebüro lehnt ab. Der Flugpreis und die Kerosinzuschläge seien nicht erstattbar. Kurt Rickli erhielt nur die Flughafentaxen zurück. Ganze 79.40 Franken – der Rest ist verloren. 

Immer mehr «Gebühren»

Fluggäste mit günstigen Tickets, die nicht erstattbar sind, bezahlen einen Zuschlag für Kerosin, obwohl sie nicht geflogen sind. Das ist inzwischen leidige Praxis bei den Airlines, seit 2010 auch bei Swiss. «Der Kunde profitiert bei diesen Tickets von attraktiven Konditionen», sagt Sprecherin Myriam Ziesack. «Er geht damit aber den Deal ein, dass er die Treibstoffgebühren nicht zurück erhält»

Jets in Kloten
Legende: Jets in Kloten. SRF

Airlines erheben immer mehr Gebühren: Service Fees, internationale Zuschläge, Lärmschutzzuschläge, Verwaltungsgebühren usw. Für Kunden sei dies keum mehr verständlich, sagt Hans Wiesner, Geschäftsleiter von Imbach Reisen und seit dreissig Jahren in der Branche. Bei der Rückerstattung hingegen würden die Airlines immer strenger: «Die Airlines sind unter Kosten- und Margendruck und geben diesen Druck voll an die Kunden weiter.»

 

Um Reisenden kein Geld zurückzuzahlen, finden Airlines immer neue Begründungen, stellt Vito Roberto fest, Rechtsprofessor an der Universität St.Gallen. Aus seiner Sicht jedoch haben Passagiere aber häufig ein Recht auf ihr Geld. Wenn sie den Flug nicht antreten, haben Passagiere sicher Anspruch auf die Flughafentaxen», sagt Vito Roberto.

Diese Gebühren zieht die Airline für den Flughafen ein. Der Flughafen zieht die Gebühr aber nur ein für jene Passagiere, die auch tatsächlich im Flugzeug sitzen. Wer den Flug verpasst, kann deshalb Taxen zurückfordern. «Wenn die Airlines die Gebühren behalten, kann das den Tatbestand der Veruntreuung erfüllen», so Vito Roberto.

Ihrem Kunden Peter Philipp hat die Swiss die Flughafentaxen nicht zurückerstattet. Der Reisende hatte einen Rückflug aus Frankfurt nach Zürich verpasst. Er kehrte mit dem Zug zurück und beantragte bei der Swiss die Rückerstattung der Taxen für sein unbenutztes Ticket. Doch die Swiss stellt eine ganz neue Rechnung auf: Peter Philipp bekommt kein Geld zurück.

 

Im Gegenteil: Weil er nur einen Weg geflogen sei, müsste er eigentlich ein teureres One-Way-Ticket bezahlen. Das Ergebnis: Ein Saldo zu Gunsten der Swiss: 87 Franken, die der Passagier nun plötzlich der Swiss schuldet. Für Peter Philipp unverständlich: «Mich stört massiv, dass die Swiss mir suggeriert, ich würde ihr noch Geld schulden, obwohl es umgekehrt ist.»

Diese Begründung ist gar nicht zulässig, sagt Rechtsprofessor Vito Roberto. Am 1. Juli hat das Gesetz geändert. «Allgemeine Geschäftsbedingungen, die einseitig zu Ungunsten des Konsumenten sind, sind ungültig. Eine Klausel, in der steht, dass die Airline Gebühren nicht zurückzahlen muss, weil ein One-Way-Flug teurer ist als ein Hin- und Retour-Flug, ist zu Ungunsten des Konsumenten und nicht gültig.»

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08.11.11: Airlines verweigern Entschädigung
Aus Kassensturz vom 08.11.2011.
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Swiss betont, dass Kunden, die sich bei ihr melden, die Flughafentaxen grundsätzlich zurückbekommen. Doch die Airline macht es ihren Kunden schwer: Wer Taxen zurückfordert, muss 25 Franken Bearbeitungsgebühren bezahlen. Oder die Swiss zitiert das Kleingedruckte, um Rückzahlungen zu vermeiden.

Taxen am Flughafen Zürich:

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21.00 Fr. Passagiergebühr
14.50 Fr. Sicherheitsgebühr
5.00 Fr. Lärmgebühr
0.90 Fr. Gebühr für Passagiere mit reduzierter Mobilität
41.40 Fr. Total

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