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Gewitterschäden: Pech, wer ein altes Auto hat
Aus Espresso vom 16.06.2015. Bild: Keystone
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Umwelt und Verkehr Gewitterschäden: Pech, wer ein altes Auto hat

Schlamm auf der Autobahn, Hagel, überflutete Garagen: Heftige Gewitter haben vielen Autos zugesetzt. Schäden werden durch die Teilkasko-Versicherung gedeckt. Dies allerdings höchstens bis zum Zeitwert des Autos. Geht ein altes Auto kaputt, gibt es also kaum mehr als einen Zustupf an ein neues.

Gewitterschäden sind im Versicherungsjargon Elementarschäden. Und diese sind durch die Teilkaskoversicherung gedeckt. Laut Versicherungsexperte Stefan Thurnherr vom VZ Vermögenszentrum haben dabei alle Versicherungen die praktisch gleichen Bedingungen. Insbesondere die Schadenereignisse und der Selbstbehalt seien überall gleich.

Zeitwertzusatz bringt nur bei neuen Autos etwas

Bei einem Schaden vergüten die Versicherungen Reparaturen bis zum aktuellen Wert des Autos, dem sogenannten Zeitwert. Ist der Schaden gleich hoch oder höher als der Zeitwert, redet man von einem Totalschaden, und die Versicherung zahlt diesen Wert aus.

Wasserschaden
Legende: Das Auto in einer überfluteteten Garage in Kradolf erlitt wohl Totalschaden. SRF

Dies ist ärgerlich für Besitzer von alten Autos. Von einem Tag auf den anderen haben diese kein fahrtüchtiges Auto mehr – und die Versicherung bezahlt praktisch nichts.

Es gibt zwar in den Versicherungen den sogenannten Zeitwertzusatz. Dieser bringt allerdings vor allem in den ersten Jahren etwas, wo ein Auto die grössten Abschreibungen hat. Mit dem Zusatz übernehmen die Versicherungen immer noch praktisch den Neuwert, trotz geringerem Zeitwert. Mit zunehmendem Alter des Autos schmilzt jedoch die Differenz, für die die Versicherung aufkommt.

Nicht Kopf und Kragen riskieren, um das Auto zu retten

Nach einem Gewitter wie jenem in der Ostschweiz machen die Versicherungen laut Stefan Thurnherr keinen Unterschied, ob ein Auto auf der Autobahn von Schlamm getroffen, am Strassenrand verhagelt oder in der Garage überschwemmt wurde.

Und: Es gibt zwar die Pflicht, den Schaden zu minimieren. Wer es bei Hochwasser jedoch zum Beispiel nicht schafft, sein Auto rechtzeitig aus der Garage zu retten, der hat keine Einschränkungen zu befürchten.

Eine Ausnahme ist, wenn das Auto absichtlich in der Garage belassen wird, oder sogar extra in die Garage gefahren wird, wenn eine Überschwemmung ansteht. Kann die Versicherung dies nachweisen, handelt es sich um Versicherungsbetrug.

Autoversicherungen übernehmen übrigens Schäden am Auto und am Zubehör, welches zum Auto gehört. Sind Wertsachen im Auto betroffen, zum Beispiel eine teure Kamera, sind diese durch die Hausratsversicherung gedeckt, welche ebenfalls Elementarschäden abdeckt.

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