Zum Inhalt springen

Header

Video
Trotz bezahltem Ticket: Swiss lässt Passagiere nicht mitfliegen
Aus Kassensturz vom 10.11.2015.
abspielen. Laufzeit 13 Minuten 9 Sekunden.
Inhalt

Umwelt und Verkehr Wie Swiss Schweizer Fluggäste schröpft

Die Swiss straft Passagiere, die ihr Flugticket nur teilweise nutzen. Wer einen Hinflug verpasst, dem streicht die Airline den Rückflug. Im «Kassensturz» kritisieren Rechtsexperten diese Regelung, sie sei unzulässig. Sie dient einzig dazu, die Preise für Passagiere aus der Schweiz hoch zuhalten.

Fliegen ab Zürich ist teurer als ab vielen anderen europäischen Flughäfen. Doch nicht für alle Passagiere: Wer aus dem Ausland via Zürich fliegt, kommt bei Swiss oft in Genuss von Billigtarifen. Die Sendung «Kassensturz» zeigt folgendes Beispiel:

Der Flug von Zürich nach Peking kostet 1008 Franken. Im gleichen Flugzeug sitzen auch Passagiere, die mit Swiss ab Düsseldorf gebucht haben und in Zürich nur umsteigen. Sie zahlen für den ganzen Flug nur die Hälfte 572 Franken. Keine Einzelfälle, wie aus der Tabelle zu entnehmen ist.

Video
Infografik: Ticket-Preise nach Peking
Aus Kassensturz vom 10.11.2015.
abspielen. Laufzeit 55 Sekunden.

Mit dieser Tarifpolitik versucht Swiss, möglichst viele Umsteigepassagiere nach Zürich zu lotsen, um die Langstreckenflüge ab Zürich auszulasten. Auch andere Airlines wenden diese Taktik an bei ihren Heimflughäfen.

Schweizer Fluggäste sollen mehr zahlen

Doch Schweizer sollen von den günstigen Tarifen nicht profitieren: Bucht ein Schweizer Fluggast ebenfalls ab Düsseldorf und möchte in Zürich einsteigen, so wird ihm der Zutritt verweigert.

Die Swiss beruft sich auf die Allgemeinen Beförderungsbestimmungen (AGBs). Auszüge davon sind auf jedem Ticket zu finden unter «wichtiger Hinweis».

In diesen Beförderungsbestimmungen, genauer im Artikel 3, hält die Swiss fest, dass der Flugschein nur gültig bleibe, wenn die Flüge in der gebuchten Reihenfolge angetreten würden. Andernfalls werde der Preis auf der Grundlage der tatsächlichen Route berechnet.

Die Airline verhindert damit, dass auch Schweizer von den günstigeren Tarifen profitieren. Nicht nur die Swiss – auch andere Fluggesellschaften – haben solche Regelungen in den AGBs.

«Flüge wären nicht profitabel»

Diese Regelung wird von Juristen und Konsumentenschutz-Organisationen in ganz Europa kritisiert und als unzulässig beurteilt.

Die Swiss begründet diese Regelung mit wirtschaftlichen Gründen: «Für Netzwerkfluggesellschaften sind diese Anschlusspassagiere wichtig, um eine Strecke profitabel betreiben zu können. Wenn der Kunde, der direkt fliegen will, auch eine Umsteigeverbindung buchen könnte und dann nur ein Teil, z.B. Zürich – New York fliegen würde, dann könnten die Flüge nicht profitabel durchgeführt werden.», so schreibt Swiss auf Anfrage von «Kassensturz». Das würde zur Einstellung der fraglichen Strecke führen.

Füge ab Zürich mit/ohne Zubringer

FlügePreis CHF
Genf - (Zürich) - Mallorca
Zürich - Mallorca
194.05
247.40


Düsseldorf - (Zürich) - Peking
Zürich - Peking
572.-
1008.-


Luxemburg - (Zürich) - Tokio
Zürich - Tokio
1596.90
1928.40


Basel - (Zürich) - Chicago
Zürich - Chicago
1130.-
1143.40

.

Rückflug verfällt, wenn Hinflug verpasst

Opfer dieser Regelung wird auch, wer aus irgendeinem Grund den Hinflug verpasst. So zum Beispiel auch «Kassensturz»-Zuschauer Jean Malevez. Er bemerkte erst beim Einchecken am Flughafen Zürich, dass sein Pass abgelaufen war - er durfte nicht fliegen. Er organisierte sich einen Notpass und kaufte am selben Tag ein neues Hinflug-Ticket nach Edinburgh.

Swisspassagier
Legende: Jean Malevez. SRF

Problem gelöst, dachte er. Er hatte ja bei der Swiss ein Hin- und Retourticket gekauft und wollte mit der Airline zurückfliegen.

Doch von wegen: Vor dem Abflug in Edinburgh erfuhr er, dass die Swiss auch seinen Rückflug gestrichen hatte, weil er den Hinflug nicht angetreten hatte. Um zurückzufliegen musste er nochmals ein Ticket kaufen.

Darüber ärgert sich Jean Malevez noch heute, und vor allem findet er es unverständlich, dass die Swiss ihn nicht vorab informiert hatte: «Wenn ich das gewusst hätte, dann hätte ich bei Easy Jet gleich ein Retourticket gekauft und wäre viel billiger weggekommen.»

Auch hier stützt sich Swiss auf einen Artikel im Kleingedruckten: «Erscheinen Sie für einen Flug nicht, ohne uns im Voraus darüber zu informieren, können wir Ihre Reservation für den Rück- oder Anschlussflug streichen.»

Swiss betont, dass die Regelung über den Gebrauch der Flugscheine in der gebuchten Reihenfolge jeweils am Ende des Buchungsprozesses mit einem Häkchen akzeptiert werden müsse.

Unzulässige Klausel

Professor
Legende: Vito Roberto. SRF

Doch viele Rechtsexperten sind anderer Meinung. Vito Roberto, Professor für Privatrecht an der Universität St. Gallen und Reiserechtsexperte kritisiert, Airlines dürften solch kundenunfreundliche Regelungen nicht im Kleingedruckten verstecken. Die Rückflugklausel der Swiss verstosse gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Vito Roberto erklärt: «Der Kunde bucht zwei Leistungen, einen Hinflug und einen Rückflug. Wenn die eine Leistung nicht in Anspruch genommen wird, dann heisst das nicht, dass die zweite nicht erbracht werden muss.» Der Passagier darf eigentlich zurückfliegen, auch wenn er nicht hingeflogen ist.

Darum empfiehlt der Rechtsprofessor betroffenen Kunden, die zweimal zahlen mussten: «Sie sollen von der Swiss Ersatz fordern und beim BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) eine Beschwerde machen.»

Video
Studiogespräch mit Arnold Rusch, Rechtsprofessor
Aus Kassensturz vom 10.11.2015.
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 38 Sekunden.

Meistgelesene Artikel