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Wohnen Referenzzinssatz bleibt - weiter Arbeit für Schlichtungsstellen

Diese Woche wurde bekannt: Der Referenzzinssatz für Mieten bleibt bei 2.0 Prozent. Seit zwei Jahren gehen jedoch viele Mieter zur Schlichtungsstelle.

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Referenzzinssatz beschert Schlichtungsstellen Arbeit
aus Espresso vom 02.12.2013. Bild: keystone
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Im September 2013 ist der Referenzzinssatz auf das Rekordtief von zwei Prozent gesunken. Und auch aktuell bleibt er auf diesem Stand. Nach wie vor haben nicht alle Vermieter die Mieten entsprechend angepasst. Gemäss einem «Espresso»-Bericht im Dezember 2013 hatten die regionalen Schlichtungsbehörden deshalb zum Teil überdurchschnittlich viel Arbeit.

Die Schlichtungsstelle Bern-Mittelland zum Beispiel wurde rege kontaktiert. Der Geschäftsleiter Hansjürg Hubacher sagt, dass seit September 150 Schlichtungsgesuche eingegangen sind. Das sind 50 mehr als im Juni 2012, als der Referenzzinssatz letztmals gesunken war.

Hansjürg Hubacher glaubt, dass die Mieter mittlerweile auf das Thema sensibilisiert sind und wissen, dass die Vermieter die Mieten anpassen müssten.

Tiefer Referenzzinssatz spornt Mieter an

Auch in St. Gallen gab es dieses Jahr wesentlich mehr Gesuche für ein Schlichtungsverfahren als letztes Jahr. «Seit September sind etwa 20 Gesuche pro Monat eingegangen. Als der Referenzzinssatz letztes Jahr runterging, waren es halb so viele», sagt Christina Castagna vom Wohnungsamt der Stadt St. Gallen. Den Grund sieht sie beim «historisch tiefen» Referenzzinssatz.

Andere Kündigungsfristen

Sehr ruhig blieb es in den letzten Monaten in Lausanne – und auch in der Stadt Zürich. Laut Florian Saluz vom Zürcher Mietgericht liegt das daran, dass es in Zürich nur zwei Kündigungstermine gibt, im September und im März. Zürcher Mieter müssen also so oder so auf den Frühling warten, bis eine Anpassung fällig wäre.

Unbedingt beim Vermieter nachhaken

So oder so sei jetzt aber der richtige Zeitpunkt, um beim Vermieter anzuklopfen, sagt Felicitas Huggenberger vom Zürcher Mieterverband. Vor allem, wenn ein Mieter im September bereits vom Vermieter vertröstet worden sei.

Bei einem abschlägigen Bescheid sollte man als Mieter nicht den Kopf in den Sand stecken. Huggenberger rät dazu, unbedingt zu einer Schlichtungsstelle zu gehen. Sie geht davon aus, dass viele Vermieter dann einlenken.

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