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Warum für Velos keine Licht-Pflicht gilt
Aus Espresso vom 02.01.2017. Bild: keystone
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«Espresso Aha!» Warum für Velos keine Licht-Pflicht gilt

Auch bei hellem Sonnenlicht gilt für Autolenker: Licht an. Velos und E-Bikes können diese Regel getrost ignorieren – weshalb eigentlich? «Espresso»-Aha hat die Antwort.

Die Licht-Pflicht für Autos, Motorräder und Lastwagen gilt seit 3 Jahren. Eine Massnahme, um schweren Verkehrsunfällen vorzubeugen. Das Licht soll dazu beitragen, dass man die Entfernung eines entgegenkommenden Fahrzeuges besser einschätzen kann.

«Espresso Aha!»

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Da wäre es doch nur logisch, wenn auch E-Bikes und Velos bei Tag mit Licht fahren müssten. Nein, das wäre übertrieben, erklärt Thomas Rohrbach, Mediensprecher des Bundesamtes für Strassen (Astra) gegenüber dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso».

Licht-Pflich wäre unverhältnismässig

Klar, so Rohrbach, gebe es auch ab und zu Unfälle mit Velos und E-Bikes, weil die Geschwindigkeit falsch eingeschätzt wurde. Aber weil die Zweiräder weniger schnell unterwegs seien, seien die Unfälle auch weniger gravierend.

Deswegen wäre es laut dem Astra-Sprecher schlicht unverhältnismässig, wenn man auch Velo- und E-Bike-Fahrern die Tageslicht-Regel aufbrummen würde.

Sinnvoll ist es hingegen, wenn Velofahrer in jenen Tagesstunden das Licht aktivieren, wenn es dämmrig oder neblig ist.

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