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Warum ist Zugfahren für Hunde teurer als für Kinder?
Aus Espresso vom 06.03.2017. Bild: Colourbox
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«Espresso Aha!» Warum ist Zugfahren für Hunde teurer als für Kinder?

Ein «Espresso»-Hörer fährt ein bis zwei Mal pro Monat mit seinem Hund von Sursee nach Bern zur Arbeit. Für den Hund löst er jeweils eine Tageskarte für 35 Franken. Eine Kindertageskarte kostet jedoch nur 16 Franken. Der Hundebesitzer fragt sich – und «Espresso Aha!»: Weshalb ist das eigentlich so?

«Espresso» erkundigt sich dort, wo die Billettpreise gemacht werden: beim Tarifverbund «Direkter Verkehr Schweiz». Dessen Mediensprecher Roger Baumann findet, dass man Preise für Hunde und Kinder nicht vergleichen könne: «Mit den Kinder-Tarifen wollen wir die Kunden von morgen ansprechen und Familien dazu animieren, vermehrt den Öffentlichen Verkehr zu benützen.» Hunde hingegen würden wohl auch in Zukunft eher selten selbst am Schalter ein Billett lösen, schmunzelt er. Hinter den unterschiedlichen Preisen steckt also in erster Linie eine marketingtechnische Überlegung.

Zudem sei die Hundetageskarte in der 1. und der 2. Klasse gültig. Eine Kindertageskarte in der 1. Klasse koste 32 Franken, so Baumann. Da sei der Unterschied zur Hundetageskarte schon nicht mehr so gross. Zudem kaufe der Kunde mit dem ÖV-Billett keinen garantierten Sitzplatz, sondern nur das Recht zum Beispiel von Olten nach Bern befördert zu werden. «Es gibt zudem viele Bahnkunden, die sich nicht in ein Vierer-Abteil setzen möchten, wenn dort ein Schäferhund am Boden liegt. Ich persönlich bin da auch vorsichtig.»

Die SBB-Regeln für Hunde:

Für Hunde jeder Grösse, die in Personen- oder Gepäckwagen mitgenommen werden, muss in allen Fällen der halbe Preis für die 2. Klasse, bzw. der allenfalls vorgesehenen Mindestfahrpreis (Hunde-Tageskarte, Hunde-GA) bezahlt werden.
Ausnahme: Kleine Hunde bis 30 cm Schulterhöhe (Risthöhe) in Transportboxen, Körben oder anderen geeigneten Behältern dürfen - wie Handgepäck auch - kostenlos in die Personenwagen mitgenommen werden.
Die Hunde-Tageskarte und das Hunde-GA sind sowohl in der 2. Klasse wie auch in der 1. Klasse gültig. Die Begleitperson muss für die entsprechende Klasse einen gültigen Fahrausweis besitzen.
Das Mitführen von Tieren in Wagen mit Gastronomie-Angebot (ausgenommen sind Wagen mit zirkulierender Minibar) ist untersagt. Ausgenommen sind Blindenführ- und Hilfshunde.
Weitere Informationen finden Sie auf der SBB-Webseite
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