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«Espresso Aha!»: Wohin Katzenstreu entsorgt gehört
Aus Espresso vom 06.02.2017. Bild: key
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«Espresso Aha! Weder ins WC noch ins Grüngut: Wohin Katzenstreu entsorgt gehört

Als eine Espresso-Hörerin kürzlich eine Packung Katzenstreu kaufte, stand auf der Packung, dass dieses Katzenstreu im WC entsorgt werden könne. Stimmt das? «Nein, das ist Blödsinn», sagt der Fachmann in der Rubrik «Espresso Aha!». In der Schweiz ist das sogar verboten

«Espresso Aha!»

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Jeden Montag beantwortet «Espresso» in der Rubrik «Aha!» eine Frage aus dem Publikum. Haben auch Sie eine? Stellen Sie sie!

Das Wichtigste zu Katzenstreu

  • Jegliche Art von Katzenstreu - egal ob kompostierbar oder nicht - gehört in den normalen Haushaltkehricht.
  • «Es dürfen auch nicht einzelne Katzen-Kot oder Urinklumpen das WC hintergespült werden», sagt Beat Ammann von der Abwasserreinigungsanlage (ARA) Bern: «Das Katzenstreu verstopft die Kanalisation, beschädigt Pumpen und muss mühsam aus der Kläranlage abgesogen und entsorgt werden.»
  • Laut Gewässerschutzverordnung ist es verboten, Abfälle das WC hinunterzuspülen.
  • Katzenstreu darf auch nicht im Grüngutcontainer entsorgt werden. Dies weil Katzenstreu im Grüngut als Fremdkörper gilt und nur Rüst- und Gartenabfälle erlaubt sind.
  • Wer im eigenen Garten einen Kompost hat, kann kleinere Mengen von Katzenstreu kompostieren. Allerdings sollten Kot und Urin vorher seperat im Kehricht entsorgt werden. Dies weil durch Bakterien im Katzenkot Krankheiten wie Toxoplasmose übertragen werden können.

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