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Gefahrenquelle Blaulicht und Martinshorn
Aus Puls vom 06.05.2013.
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Was bringt eine Blaulichtfahrt dem Patienten?

Mit Blaulicht und Martinshorn sind Notfälle im Schnitt fast drei Minuten früher im Spital – wenn alles gut geht. Denn das Risiko für einen Unfall ist achtmal grösser als bei einer Fahrt ohne Sirene.

Es ist eine einfache Nutzen-Risiko-Rechnung: Rettungskräfte müssen gut abschätzen, ob sie Blaulicht und Martinshorn einsetzen und so den Patienten schneller ins Spital bringen, sich dabei selbst aber einem höheren Risiko aussetzen. Immerhin: Im Schnitt sparen sie dank Sondersignalen zwei Minuten und 43 Sekunden Fahrtzeit ein. Zu diesem Schluss kommt der diplomierte Rettungssanitäter Beda Suter in seiner HF-Diplomarbeit. Jedoch zeigen Unfallstatistiken, dass das Risiko für einen Unfall achtmal höher ist, wenn die Sirene eingeschalten ist.

Das Martinshorn auch nachts

Eine Fahrt mit Sondersignalen (also Blaulicht und Martinshorn) bedeutet für den Fahrer des Rettungswagens ein Höchstmass an Konzentration. Diese Signale müssen grundsätzlich zusammen eingeschaltet werden und bieten nur im Doppelpack Sicherheit – am Tag und in der Nacht. Zwar versucht der Rettungsdienst gerade in Ruhezeiten auf die Bevölkerung Rücksicht zu nehmen. Dies ist leider auf Grund des Eigenschutzes und der Verkehrssicherheit nicht immer möglich. Ausserdem schreibt das Bundesgesetz bezüglich Sondersignal vor, dass Blaulicht und Horn zwingend zusammen eingeschaltet sein müssen.

Zeit verkürzen – selber handeln

Nicht nur die Fahrt ins Spital kostet im Notfall kostbare Zeit. Besonders viel Zeit lässt sich vor Ort beim Patienten einsparen – und dazu kann man selbst beitragen:

  • Eine Person zur Einweisung des Rettungswagens an der Strasse positionieren
  • Mit Winken auf sich aufmerksam machen
  • In der Dunkelheit eine Taschenlampe benützen
  • Nachts ist es für die eintreffenden Rettungskräfte besonders hilfreich, wenn zusätzlich die Haus- oder Wohnungsbeleuchtung an ist.

Wer bezahlt einen Krankenwageneinsatz?

Liegt dem Einsatz eine Krankheit zu Grunde, bezahlt die obligatorische Grundversicherung einen Teil des Einsatzes. Je nach Versicherungspolice der Patientin/des Patienten (z. B. abgeschlossene Zusatzversicherungen oder Ergänzungsleistungen), werden auch die gesamten Kosten übernommen. Liegt dem Einsatz ein Unfall zu Grunde, kommt die SUVA oder eine andere Unfallversicherung dafür auf. Die Rechnung muss aus gesetzlichen Gründen immer an die Patientin/den Patienten ausgestellt werden.

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