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Bald knallt und leuchtet es wieder.
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Feuerwerks-Regeln: Was gilt?

Seit dem 1. Januar 2014 braucht man für grosse Feuerwerke einen Ausweis und eine Bewilligung. Ist es möglich, dass ich unwissentlich etwas Verbotenes mache? Der «Ratgeber» klärt auf.

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Es sei kaum der Fall, dass man am 1. August unwissentlich mit Verbotenem hantiere, sagt Feuerwerksexperte und -verkäufer Wilfred «Knallfred» Burri aus Bern. «Als Feuerwerksverkäufer darf ich die bewilligungspflichtigen Raketen nur den Käufern verkaufen, die einen entsprechenden Ausweis und eine Bewilligung haben.»

Im Ratgeber gibt der Experte Tipps, wie man richtig mit den Feuerwerkskörpern umgeht.

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