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Ein Unglück kommt selten allein: Nach dem Hochwasser plagen manche auch noch Sorgen um die Versicherung.
Keystone
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Unwetterschäden am Haus – wer zahlt?

Die starken Regenfälle der letzten Tage führten zu Überflutungen. Bilder von überschwemmten Kellern waren an der Tagesordnung. Sobald es ans Aufräumen geht, stellt sich die Frage: Wer kommt für die Schäden am Haus auf? Der «Ratgeber» klärt auf.

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Kniehoch stehendes Wasser im Keller, das Wohnzimmer überschwemmt, Möbel und Bücher durchnässt und unbrauchbar: Wer von einer Überschwemmung betroffen ist, hat viel aufzuräumen. Und die Unwetterschäden können arg ins Geld gehen.

Wer bezahlt die entstandenen Schäden?

Hier die wichtigsten Antworten von Thomas Oberle, Jurist beim Hauseigentümerverband Schweiz:

  • Schäden an Gebäuden sind in der Regel durch die Gebäudeversicherung gedeckt. In den meisten Kantonen muss diese obligatorisch abgeschlossen werden. In wenigen Kantonen sind Hauseigentümer selber für den Abschluss verantwortlich.
  • Die Gebäudeversicherung übernimmt im Rahmen des Vertrages auch die Aufräumarbeiten.
  • Zum Bauwerk gehören nicht nur Türen und Mauern, sondern auch Boden- und Wandbeläge, Kücheneinbauten oder Einbauschränke.
  • Möbel, Bücher, Kleider und andere persönliche Gegenstände sind privat durch eine Hausratversicherung zu versichern.
  • Die Hausratversicherung bezahlt normalerweise den Wiederbeschaffungswert. Die Versicherung zahlt allerdings höchstens die versicherte Summe aus, auch wenn der zerstörte Hausrat mehr wert gewesen war. Bei einem Teilschaden wird die Entschädigung ebenfalls entsprechend gekürzt.
  • Es sollte sichergestellt sein, dass der Vertrag eine Teuerungsanpassungsklausel erhält. Es ist ratsam, die versicherte Summe regelmässig zu überprüfen. Im Falle von Neuanschaffungen sollte sie angepasst werden, um eine Unterdeckung zu vermeiden.

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