Die Schweiz habe das Folterverbot nicht verletzt, als sie sich für die Ausweisung des Mannes entschieden habe. Das befanden die Richter in Strassburg. Sie empfehlen den Schweizer Behörden allerdings, mit einer Wegweisung zuzuwarten.
Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt Urteil gegen Eritreer
Die Schweiz habe das Folterverbot nicht verletzt, als sie sich für die Ausweisung des Mannes entschieden habe. Das befanden die Richter in Strassburg. Sie empfehlen den Schweizer Behörden allerdings, mit einer Wegweisung zuzuwarten.
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