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Rehbock am Waldrand
Legende: Wer beim Wildern erwischt wurde, hatte drakonische Strafen zu gewärtigen. imago/colourbox/srf
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Online-Voting Strafarbeit für die verbotene Pirsch

Dietschis haben im Wald dem Wild des Vogtes nachgestellt. Das Publikum schickt sie dafür in den Burggarten.

Dietschis waren im Wald und haben zwar Rehe und Gemsen gesehen, aber keine geschossen. Zum Glück, denn wenn es um die Jagdordnung geht, versteht der Landvogt keinen Spass!

Niederwild wie Hasen, Mäuse, Füchse, Ratten oder Vögel dürfen von den Bauern gejagt werden, das Hochwild ist der Obrigkeit vorbehalten. Wer das Jagdregal nicht respektiert, muss mit drakonischen Strafen rechnen – schlimmstenfalls mit dem Tod durch Hinrichtung.

Obwohl Dietschis nichts geschossen haben, setzt der Vogt zur Abschreckung ein Zeichen. Was soll die Bauernfamilie der Ausflug in den Wald kosten: Einen Schilling Stebler oder zwei Stunden Strafarbeit im Burggarten? Sie haben entschieden.

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