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Fluchen vor 500 Jahren Von «Kuhgehern» und «Hundtsföttern»

Schon 1517 wurde fleissig geflucht, am liebsten über Gott und den Teufel. Doch drohten dem Fluchenden harte Strafen.

Der lautstarke Frust der Dietschis über bockige Ziegen und fliehende Hühner teilt die Zuschauer in zwei Lager. Forscht man in der Vergangenheit, wird klar: Geflucht wurde schon damals und das nicht zu knapp.

Hurerei, Völlerei, Fluchen und Gotteslästerung: Mit den Burgunderkriegen kam es in der damaligen Eidgenossenschaft zum Sittenverfall. So zumindest steht es zu lesen. Mit einer Vielzahl an Sittenmandaten versuchte man gegen den Verfall der Gesellschaft vorzugehen, auch mit Mandaten gegen das Fluchen.

Mit Mandaten gegen den Sittenverfall

Nach den Burgunderfeldzügen beschrieben die Chronisten den Sittenverfall in den eidgenössischen Orten. Die Gräuel auf dem Schlachtfeld und die Geldströme aus dem Soldgeschäft hatten die eidgenössische Seele verdorben.

Nun ging es nicht mehr nur um das Fluchen: Mit Sittenmandaten versuchte man gegen Exzesse bei der Kleidung, gegen Hurerei, Völlerei, Glücksspiel, Wucher, falsches Schwören, Fluchen und Gotteslästerei vorzugehen.

Drastische Strafen fürs Gotteslästern

Heute entladen wir unserem Frust gerne und meist ungestraft mit Kraftausdrücken zu Geschlechtsteilen oder Exkrementen. Im Mittelalter und der Frühen Neuzeit fluchte man mit Vorliebe über Gott und den Teufel. Aber auch die geschäftliche oder sexuelle Ehre wurde gerne angegriffen.

Schotte, in Eisen gelegt
Legende: Das «Halsysen» war verbreitet bis ins späte 19. Jahrhundert in Gebrauch. imago

So unterstellte man einem «Kuhgeher» den sexuellen Kontakt mit Kühen. Ein «Hundtsfott» war ein feiger Mensch ohne Ehrgefühl. Während solche Ehrverletzungen in Schlägereien bereinigt wurden, konnte es der Fluchende mit der Obrigkeit zu tun bekommen. Die erliess in Solothurn 1493 ein Mandat gegen das «unchristliche swuoren»: Wer beim Fluchen gegen Gott erwischt wurde, dem drohte, sei er «froemd oder heimsch», drei Stunden im «Halsysen».

Wer seinen Hals aus der Eisenschlinge ziehen wollte, der musste den «armen sundersiechen liuten», den Leuten im Armen- oder Siechenhaus, ein Pfund Pfennige entrichten.

Im Ermessen der Obrigkeit

Entfuhr einer rechtschaffenden Person aus Zorn oder «unverdacht» ein Fluch, behielten sich die Solothurner Herren vor, den «unbesonnenen» Täter nach eigenem Ermessen zu bestrafen. Es kam somit darauf an, wer fluchte und worüber.

Nicht jeder durfte fluchen und schon gar nicht über Gott. Dies musste auch ein gewisser Hans Wingartner erfahren, der 1520 wegen seines Ausspruchs «Gotts Chrütz im Himmel» in Zürich hingerichtet wurde.

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