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Geräumige Waschküche in der Überbauung «Les Hiboux» in Zürich.
Keystone
abspielen. Laufzeit 57 Minuten 4 Sekunden.
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In der Waschküche scheiden sich die Geister

Ein Mehrfamilienhaus mit acht Wohnungen und nur eine Waschküche: Da sind Konflikte oft schon vorprogrammiert. Mieter ärgern sich über ihre Mitbewohner, die die Waschküche unordentlich zurück lassen: Oder die Vorschriften zum Waschturnus führen zu einem Streit mit dem Vermieter.

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Da fragt man sich: Was darf der Vermieter überhaupt vorschreiben und welche Rechte und Pflichten haben Mieter? Kaum diskutieren muss man die Frage, wie man eine Waschküche zurück lässt. Das hat etwas mit Respekt und Anstand gegenüber seinen Mitmietern zu tun.

Schwieriger wird es bei rechtlichen Fragen: Wer zum Beispiel kommt bei Reparaturarbeiten für die Kosten auf? Eine Rechtsexpertin weiss, dass eine Kollektivhaftung, also die Abwälzung der Kosten auf alle Mieter rechtlich nicht zulässig ist. Sie gibt im «Treffpunkt» Antwort auf weitere Fragen und ordnet Erlebnisse und Geschichten der SRF1-Hörerschaft zum Zankapfel Waschküche rechtlich ein.

Wer mit einer eigenen Waschmaschine in seiner Wohnung der Konfliktzone Waschküche ausweichen will, darf nicht eigenmächtig handeln. Er braucht die Zustimmung des Vermieters. Diese Zustimmung wird nicht selten aus Lärmgründen verweigert weil dadurch die übrigen Mieter zu stark beeinträchtigt werden.

Kaum ein Ort generiert in einem Haus soviele Geschichten, wie die Waschküche. Schreiben Sie uns von Ihren Erfahrungen. Vielleicht haben Sie ein Waschküchenproblem auch kreativ lösen können. Das interessiert uns ebenso. Schreiben Sie ins Kommentarfeld unten oder schicken Sie uns ein Mail ins Studio.

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