Auch in der Schweiz gehen Whistleblower an die Öffentlichkeit. Im Moment beschäftigt das Bündner Baukartell die Öffentlichkeit. Vor rund zehn Jahren gingen zwei ehemalige Mitarbeiterinnen der Stadt Zürich an die Öffentlichkeit und machten auf Missstände beim Sozialamt aufmerksam. Sie wurden entlassen und wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses verurteilt.
Gesetzlich ist das Whistleblowing nicht geregelt, Whistleblower kaum geschützt. Der Bund möchte das ändern. Die Sendung «Treffpunkt» möchte herausfinden, wie die Haltung der Hörer und Hörerinnen bezüglich Whistleblowing ist und wie diese besser geschützt werden können.