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Claudius Schäfer: «Wir hoffen auf ein rasches Urteil»
Aus Sport-Clip vom 22.09.2017.
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Super League Schäfer: «Das Verfahren wird seinen normalen Weg gehen»

Nach den Handgreiflichkeiten von Christian Constantin gegen Rolf Fringer liegt der Fall bei der Disziplinarkommission der Swiss Football League. Auch wenn der Fall aussergewöhnlich ist, das Verfahren wird seinen normalen Lauf nehmen.

Auch am Tag nach dem Vorfall von Lugano herrscht bei der Swiss Football League (SFL) Fassungslosigkeit. «So etwas hat im Schweizer Fussball nichts zu suchen. Wir verurteilen das aufs Schärfste», sagt SFL-CEO Claudius Schäfer im Interview mit SRF.

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Constantin greift Fringer an
Aus Sport-Clip vom 21.09.2017.
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Weil dem 60-Jährigen Sion-Boss die Kritik von Teleclub-Experte Rolf Fringer sauer aufgestossen war, ging er nach dem Abpfiff (2:1 gegen Lugano) handgreiflich auf ihn los. Fernsehkameras deckten Ohrfeigen und Fusstritte auf. Die Akte liegt nun bei der SFL-Disziplinarkommission. Sie wird den Vorfall durchleuchten. Anhand der Ergebnisse soll das Strafmass gegenüber Constantin festgelegt werden.

Auch wenn der Fall aussergewöhnlich ist, werde juristisch alles den normalen Gang gehen. Unter Druck der Öffentlichkeit setzen lässt man sich bei der SFL nicht. «Es ist normal, dass die Medien über ein solches Vorkommnis schreiben», sagt Schäfer. Man hoffe aber, dass es rasch zu einem Urteil komme.

Es geht um juristische Finessen

Schäfer führte gegenüber SRF aus, mit welchen Konsequenzen «CC» zu rechnen hat.

  • Verweis. Im vorliegenden gravierenden Fall dürfte diese eher milde Massnahme aber kaum zur Anwendung kommen.
  • Busse.
  • Boykott. Er würde bedeuten, dass Constantin während einer festgelegten Zeitspanne administrativ und sportlich ausgeschlossen würde. Die Beziehung zwischen ihm und der Liga würde temporär eingestellt werden. Bei einem Spieler spricht man von einer Suspendierung, die während einer gewissen Anzahl Partien ihre Gültigkeit hat.

Bei der Beurteilung des Strafmasses wird miteinfliessen, ob Constantin als Wiederholungstäter bezeichnet werden kann. Gemäss Schäfer geht es dabei um juristische Finessen.

Wiederholungstäter und allfällige Reue?

Denn ein bekanntes Vergehen Constantins aus dem Jahr 2004, als der Präsident in Kriens die Unparteiischen attackiert hatte, ereignete sich in einer Cup-Partie. «Jetzt sprechen wir von einem Liga-Spiel, da gibt es also Unterschiede. Auch werden die Anzahl Jahre, die seither verstrichen sind, eine Rolle spielen», sagt Schäfer.

Auch eine allfällige Reue könnte beim Urteil mitberücksichtigt werden. Constantin sollte die Grösse haben und sich bei Fringer entschuldigen, so Schäfer.

Sendebezug: SRF zwei, Super League – Goool, 21.09.2017 22:10

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