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Erklärvideo: Darum geht es bei der Prämien-Entlastungs-Initiative
Aus Arena vom 03.05.2024.
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Auf einen Blick Die Prämien-Entlastungs-Initiative in Kürze

Was würde sich ändern? Welche Argumente bringen Befürworter und Gegnerinnen ins Spiel?

Am 9. Juni entscheiden die Schweizer Stimmberechtigten über die Volksinitiative «Maximal 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)». Für eine Annahme des Begehrens sind das Volks- und das Ständemehr nötig.

Ziel der Vorlage

Die SP-Initiative fordert, dass die Versicherten höchstens 10 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Krankenkassenprämien aufwenden müssen.

Das ist neu

Die Krankenkassenprämien sind in den letzten Jahrzehnten stark gestiegen. Rund ein Viertel der Bevölkerung erhält derzeit eine Prämienverbilligung, die durch den Bund und die Kantone finanziert wird. Der Bund erhöht seinen Beitrag automatisch, wenn die Kosten steigen. Neu sollen auch die Kantone dazu verpflichtet werden.

Versicherte sollen künftig höchstens 10 Prozent des verfügbaren Einkommens für die Prämien ausgeben. Gemäss Vorschlag des Initiativkomitees entspricht das verfügbare Einkommen der Summe aller Einkünfte, minus der in der Steuererklärung angegeben Abzüge. Über die abschliessende Definition müsste jedoch das Parlament befinden. Zur Umsetzung dieser Deckelung sollen Bund und Kantone die Prämienverbilligung erhöhen, wobei der Bund mindestens zwei Drittel der Verbilligung übernehmen soll.

Indirekter Gegenvorschlag

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Der Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative von Bundesrat und Parlament tritt in Kraft, wenn die Vorlage abgelehnt wird und es kein Referendum dagegen gibt. Der Bund zahlt dann wie bisher 7.5 Prozent der Grundversicherungskosten als Betrag in den Prämienverbilligungstopf ein. Neu wären die Kantone zusätzlich verpflichtet, einen Mindestbeitrag zur Prämienverbilligung zu leisten – 3.5 bis 7.5 Prozent der Grundversicherungskosten. So müssten die Kantone ihren Beitrag ebenfalls automatisch erhöhen, wenn die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung steigen würden.

Das Bundesamt für Gesundheit schätzt, dass der Gegenvorschlag für die Kantone Mehrkosten von mindestens 360 Millionen Franken pro Jahr zur Folge hätte. Für den Bund würden dagegen keine Mehrkosten entstehen.

Drei Argumente dafür

  • In den letzten 20 Jahren haben sich die Krankenkassenprämien mehr als verdoppelt. Gleichzeitig sind Löhne und Renten kaum gestiegen.
  • Mit den gedeckelten Prämien würden nicht nur Personen mit tiefen Löhnen, sondern auch Familien, Rentnerpaare und Personen mit durchschnittlichen Einkommen unterstützt.
  • Die Initiative erhöht den Druck auf die Politik, bei Lobbyisten genau hinzuschauen und schützt die Versicherten vor der Gier der Medizinkonzerne.

Drei Argumente dagegen

  • Die Prämien-Entlastungs-Initiative führt jährlich zu Mehrkosten in Milliardenhöhe. Dies könnte zu einer Erhöhung der Mehrwertsteuer sowie steigenden kantonalen Steuern führen.
  • Bei der Vorlage fehlt ein Anreiz zur Dämpfung der Gesundheitskosten – eine reine Symptombekämpfung.
  • Der indirekte Gegenvorschlag verstärkt ebenfalls die Prämienverbilligung und setzt zudem auf einen kostendämpfenden Anreiz.

Abstimmungsempfehlungen

Bundesrat und Parlament empfehlen die Volksinitiative zur Ablehnung. Der Nationalrat hat sie mit 123 zu 70 Stimmen bei drei Enthaltungen abgelehnt. Der Ständerat sprach sich mit 32 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung gegen die Initiative aus.

SRF 4 News, 03.05.02024, 6 Uhr;

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