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Können Sie das Klimaurteil einfach ignorieren, Herr Rösti?
Aus Samstagsrundschau vom 27.04.2024. Bild: Keystone
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Klage von Klimaseniorinnen So kontert Bundesrat Rösti das Klimaurteil aus Strassburg

Der Umweltminister sieht persönlich keinen weiteren Handlungsbedarf in der Klimapolitik – und kritisiert das Gericht.

Bereits kurz nach dem Richterspruch hat Umweltminister Albert Rösti den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EMGR) kritisiert. In der «Samstagsrundschau» von Radio SRF bleibt er dabei: «Man muss das Urteil sehr kritisch beurteilen», so Rösti. Er sehe einen Konflikt mit der direkten Demokratie und frage sich: «Wie ist es vereinbar, wenn das Gericht sagt, die Schweiz tue zu wenig – aber die Bevölkerung hat entschieden, sie wolle im Moment nicht mehr tun?»

Worum es beim Urteil des EMGR ging

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Am 9. April hat der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein historisches Urteil gefällt: Die Schweiz unternehme zu wenig im Kampf gegen den Klimawandel, urteilte der EMGR und trat damit auf eine Beschwerde der Klimaseniorinnen gegen den Bund ein. Das Gericht im französischen Strassburg stellte eine Verletzung der Menschenrechtskonvention fest und rügte die Schweiz entsprechend.

Der SVP-Bundesrat spielt damit auf das 2021 abgelehnte CO₂-Gesetz an, das unter anderem eine Flugticketabgabe beinhaltete. «Das Volk hat Nein gesagt zu einem strengeren Gesetz mit Abgaben und Steuern, weil es fand: Das belastet den Mittelstand und die Familien zu stark.»

Die Schweiz ist auf gutem Weg – da hat sich nichts geändert an meiner Position.
Autor: Albert Rösti Bundesrat

Ohnehin ist Bundesrat Rösti der Meinung, dass die Schweizer Klimamassnahmen genügen. Er verweist auf das neue Klimaschutzgesetz, das Reduktionsziele bis 2050 vorgebe. «In keinem anderen Land hat die Bevölkerung per Abstimmung netto Null bis 2050 beschlossen – gleichzeitig sagt uns ein Gericht, wir hätten zu wenig gemacht. Da stellen sich mir kritische Fragen.»

Ausserdem habe der Gerichtshof den Parlamentsentscheid vom März für die Revision des CO₂-Gesetzes nicht berücksichtigt. Der Bundesrat werde bis im Sommer entscheiden, ob es Handlungsbedarf gebe, seine persönliche Meinung aber sei klar: «Die Schweiz ist auf gutem Weg – da hat sich nichts geändert an meiner Position.»

Kritik an Rechtsauslegung durch Strassburg

Das Urteil hat eine Debatte über die Europäische Menschenrechtskonvention in Gang gebracht. Die Forderung der SVP, die Schweiz solle aus dem Europarat und somit auch aus der Konvention austreten, lehnt Rösti nach eigener Aussage ab.

Bundesrat Albert Rösti spricht gestikulierend.
Legende: Bundesrat Albert Rösti beurteilt das Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gegen die Schweiz sehr kritisch. KEYSTONE/Peter Schneider

In die Kritik geraten ist insbesondere die Auslegung der Menschenrechtskonvention durch den Gerichtshof in Strassburg. Bürgerliche Parlamentarierinnen und Parlamentarier, aber auch SP-Ständerat Daniel Jositsch etwa kritisieren: Das Gericht lege die Konvention zu weit aus – es müsse sich stärker auf den Kerngehalt der Menschenrechte beschränken. In der «Samstagsrundschau» teilt der SVP-Bundesrat diese Kritik: «Meine persönliche Meinung ist, dass das zwingende Völkerrecht, wie zum Beispiel das Folterverbot auf einem ganz anderen Niveau steht als die Einflussnahme aufs Klima.»

Rösti lässt offen, ob die Schweiz in diesem Sinne beim Europarat vorstellig wird. Darüber entscheide der Gesamtbundesrat. Er frage sich aber: «Ist es gerecht, wenn man einen Gerichtshof geschaffen hat, der sagt: Wir dürfen nicht abstimmen darüber, wie viel CO₂ wir ausstossen? Das greift sehr umfassend in die Alltagspolitik, unser tägliches Leben und unsere direkte Demokratie ein.» Diese Fragen müsse sich der Bundesrat stellen und sie beantworten.

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Samstagsrundschau, 27.04.2024, 11:30 Uhr

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