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Viel Zucker drin, aber trotzdem «kalorienarm»
Aus Espresso vom 22.04.2024. Bild: Imago / Image Source
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Zuckerhaltig Ab wann gilt ein Getränk als «kalorienarm»?

Ein Trendgetränk wird als «kalorienarm» angepriesen. Ein halber Liter enthält aber 20 Gramm Zucker. Ist das erlaubt?

Eine Frau aus Zürich kauft ein Getränk, das als gesündere Alternative zu Süssgetränken angepriesen wird. «Kalorienarm» steht auf der Flasche. Beim ersten Schluck aus der PET-Flasche merkt sie, dass das Getränk ziemlich süss ist.

Im Kleingedruckten entdeckt sie, dass es pro halben Liter 20 Gramm Zucker enthält. «Das finde ich schwierig, wenn ein Getränk als ‹kalorienarm› beworben wird», sagt sie im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso».

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Lebensmittelkonzerne dürfen ihre Produkte nicht nach Belieben als «kalorienarm» bewerben, sagt Sarah Camenisch vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV: «Für Angaben wie ‹kalorienarm›, ‹energiearm›, ‹light› sowie alle anderen ähnlichen Begriffe gibt es klare rechtliche Vorgaben.» Diese müssten die Hersteller einhalten. Die Vorgaben stehen in der «Verordnung betreffend die Information über Lebensmittel». Und das gilt:

Kalorienarm: Für die Bezeichnung «energiearm» oder «kalorienarm» gilt, dass ein Getränk maximal 20 Kalorien pro Deziliter enthalten darf. Das entspricht fünf Gramm Zucker. Bei festen Lebensmitteln liegt die Grenze bei 40 Kalorien pro 100 Gramm, also 10 Gramm Zucker. Das Getränk, welches die Zürcherin gekauft hat, erfüllt also die Vorschrift. Es dürfte sogar 25 Gramm Zucker pro halben Liter enthalten, also fünf Gramm mehr.

Kalorienfrei: Ein Lebensmittel darf als «energiefrei», beziehungsweise «kalorienfrei» oder auch mit «Zero» oder «Null…» verkauft werden, wenn es nicht mehr als vier Kalorien pro Deziliter enthält.

Kalorienreduziert: Die Angabe, dass ein Lebensmittel «energiereduziert» oder «kalorienreduziert» sei, darf nur verwendet werden, wenn es im Vergleich zu nicht-reduzierten Produkten derselben Kategorie 30 Prozent weniger Energie enthält. Die Herstellerin muss zudem angeben, was reduziert wurde. Beispielsweise: «enthält 30 Prozent weniger Zucker» oder «enthält 50 Prozent weniger Fett». Der Begriff «Light» bedeutet dasselbe wie «kalorienreduziert».

Und «kalorienarme Ernährung»? Auch wenn dieser Begriff im Gesetz verwendet wird, ist er gesetzlich nicht eindeutig geregelt. Landläufig sei damit eine Ernährung gemeint, bei der die Kalorienaufnahme kleiner ist als der tägliche Energiebedarf, sagt BLV-Sprecherin Sarah Camenisch. «Weil der Bedarf je nach Person aber sehr unterschiedlich ist, ist der Begriff ‹kalorienarme Ernährung› rechtlich auch nicht klar definiert.»

Sind diese Begriffe mehr als Werbung? Die Schweizerische Gesellschaft für Ernährung SGE findet es grundsätzlich gut, dass es kalorienarme, -freie oder -reduzierte Lebensmittel gibt. Für SGE-Fachexpertin Stéphanie Bieler besteht jedoch das Risiko, dass Konsumentinnen und Konsumenten diese Ausdrücke falsch interpretieren: «Wer die diesen Begriffen zugrundeliegenden Werte nicht kennt, hat Mühe zu beurteilen, was sie genau bedeuten.»

Anm. der Redaktion: Die Expertinnen des BLV und der SGE verwenden für kcal umgangssprachlich den Begriff «Kalorien». Eigentlich sind mit kcal Kilokalorien, also 1'000 Kalorien gemeint. Die umgangssprachliche Verwendung von beispielsweise «20 Kalorien» für 20 kcal ist jedoch derart verbreitet, dass eine Aussage wie «20'000 Kalorien pro Deziliter» eher verwirrend als erhellend wäre.

Espresso, 22.420.24, 8:10 Uhr

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