Bei der Kontrolle gilt es zu beachten:
- Von unbekannten Pilzen jeweils höchstens zwei bis drei Exemplare mitbringt, im besten Fall in unterschiedlichen Wachstums-Phasen.
- Unbedingt darauf achten, den ganzen Pilz mitzubringen (manchmal sind wichtige Erkennungsmerkmale an der Stielbasis, d.h. in der Erde).
- Informationen über Pilzkontrollstellen sowie kantonale und kommunale Pilzsammelbestimmungen finden Sie auf der Website der schweizerischen Vereinigung amtlicher Pilzkontrollorgane.
- Pilze wie einen Schatz behandeln! D.h. in einem geeigneten Behältnis transportieren; am besten in einem Korb oder allenfalls in einer weiten Papiertüte.
- Bei unbekannten Pilzen die einzelnen Sorten trennen. Bereits im Wald von groben Verunreinigungen befreien (Blätter, Erde, Moos, usw.).