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Nach einem Ausweisentzug kann der Weg zurück zum Führerschein steinig sein.
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Ärger wegen fehlerhafter Umschreibung

Ausländische Führerausweise sind auch in der Schweiz gültig, müssen aber nach einer bestimmten Zeit umgeschrieben werden. Doch was gilt, wenn das ausländische Billett wegen einem früheren Ausweisentzug in der Schweiz gar nicht hätte umgeschrieben werden dürfen?

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Beobachter-Experte Daniel Leiser erklärt anhand eines konkreten Falles, welche Konsequenzen bei fehlerhaften Umschreibungen drohen.

Die wichtigsten 3 Punkte zum Thema

1. Ordnet ein kantonales Strassenverkehrsamt einen Ausweisentzug auf unbestimmte Dauer an, so bleibt dieser so genannte Sicherungsentzug so lange bestehen, bis das Amt den Ausweisentzug wieder aufhebt.

2. Wer – auf welchem Weg auch immer – in den Besitz eines ausländischen Fahrausweises gelangt, darf damit in der Schweiz während dem angeordneten Sicherungsentzug nicht herumfahren, sonst droht eine Bestrafung mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren wegen Fahrens ohne Berechtigung.

3. Ein Sicherungsentzug wird erst wieder aufgehoben, wenn der Grund für den Ausweisentzug (Krankheit, Sucht etc.) nachweislich – also gestützt auf ein Gutachten – weggefallen ist.

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