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Online-Partnervermittlung: Wie komme ich aus der Abofalle?

Wer die Dienstleistung einer Online-Partnervermittlung in Anspruch nimmt, möchte sofort aussteigen können, wenn die Angebote nicht seinen Wünschen entsprechen.

Viele Anbieter von Partnervermittlung versuchen dies mit langen Kündigungsfristen zu verhindern. Ob diese rechtskonform sind und wie schnell Betroffene aus solchen Verträgen aussteigen können, sagt Beobachter-Expertin Rosmarie Naef.

Die 3 wichtigsten Tipps

1. Widerrufsrecht: Partnervermittlungsverträge können innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Begründung und ohne Entschädigung schriftlich widerrufen werden.

2. Jederzeitiges Kündigungsrecht: Laufende Partnervermittlungsverträge können jederzeit schriftlich gekündigt werden, auch wenn vertraglich etwas anderes abgemacht wurde. In diesem Fall ist ein Honorar für die bisherigen tatsächlichen Aufwendungen geschuldet.

3. Online-Partnervermittlungen: Das Widerrufs- und das jederzeitige Kündigungsrecht gelten nach Auffassung des Beobachters auch für Online-Partnervermittlungen, die Partnervorschläge gestützt auf ein Persönlichkeitsprofil zuschicken.

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