Viele Anbieter von Partnervermittlung versuchen dies mit langen Kündigungsfristen zu verhindern. Ob diese rechtskonform sind und wie schnell Betroffene aus solchen Verträgen aussteigen können, sagt Beobachter-Expertin Rosmarie Naef.
Die 3 wichtigsten Tipps
1. Widerrufsrecht: Partnervermittlungsverträge können innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Begründung und ohne Entschädigung schriftlich widerrufen werden.
2. Jederzeitiges Kündigungsrecht: Laufende Partnervermittlungsverträge können jederzeit schriftlich gekündigt werden, auch wenn vertraglich etwas anderes abgemacht wurde. In diesem Fall ist ein Honorar für die bisherigen tatsächlichen Aufwendungen geschuldet.
3. Online-Partnervermittlungen: Das Widerrufs- und das jederzeitige Kündigungsrecht gelten nach Auffassung des Beobachters auch für Online-Partnervermittlungen, die Partnervorschläge gestützt auf ein Persönlichkeitsprofil zuschicken.