Acht Wochen nach der Geburt wird die Franchise wieder fällig
Wenn eine Frau schwanger ist, dann muss sie sich ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt nicht an den Gesundheitskosten beteiligen. Das heisst, weder Franchise noch Selbstbehalt werden verrechnet. Doch vielen Frauen sind diese Fristen nicht bekannt.Wie der Fall einer «Espresso»-Hörerin zeigt, kann das teure Folgen haben. Für die zu spät begonnene Physiotherapie wurde sie zur Kasse gebeten.
Abonnieren
Um diesen Podcast zu abonnieren, benötigen Sie eine Podcast-kompatible Software oder App. Wenn Ihre App in der obigen Liste nicht aufgeführt ist, können Sie einfach die Feed-URL in Ihre Podcast-App oder Software kopieren.
Teilen