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Coronavirus trennt geschiedenen Vater von seinen Töchtern

Ob er sein Besuchsrecht weiterhin wahrnehmen und seine Kinder in Deutschland trotz faktischer Grenzschliessung noch sehen dürfe, will ein «Espresso»-Hörer aus der Nähe von Schaffhausen wissen. Eine Frage, die wohl viele getrennte Familien oder Paare in Fernbeziehung beschäftigt.Die deutsche Bundespolizei beschränkt den Grenzverkehr derzeit auf das Nötigste. Berufspendler und Spediteure können die Grenze mit einer Bescheinigung weiter passieren.Für private Reisen braucht es hingegen triftige Gründe. Der Vater wird seine Töchter wohl länger nicht in die Arme schliessen können.

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