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«Espresso Aha!»: Wenn aus dem Hobby ein Lebensmittelgeschäft wird

Die selbergemachte Konfi, Pesto-Sauce mit selbergesammeltem Bärlauch oder Dörrfleisch aus dem eigenen Backofen: Wenn Freunde und Familie sich um die eigenen Leckereien reissen, kommt irgendwann der Gedanke, ob sich diese nicht auch verkaufen liessen. Ist der Verkauf eine einmalige Sache oder ist er zum Beispiel nur einmal im Jahr an einem Flohmarkt geplant, ist das kein Problem. Doch wenn man seine Lebensmittel regelmässig verkauft, untersteht man dem Lebensmittelgesetz und muss sich beim Kanton anmelden.

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