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Funktionskontrolle von Backofen und Co.: Wer muss bezahlen?

Wegen der sogenannten Funktionskontrolle gibt es zwischen Mietenden und Verwaltungen immer wieder mal Unstimmigkeiten: Denn es ist nicht klar geregelt, wer am Ende eines Mietverhältnisses diese Kontrolle der elektronischen Geräte bezahlen muss. Während der Mieterinnen- und Mieterverband sagt, die Funktionskontrolle sei Sache der Vermieter, stellt sich der Hauseigentümerverband auf den Standpunkt, dass bei entsprechenden Klauseln im Mietvertrag die Mieterinnen und Mieter in der Pflicht seien. Schlichtungsbehörden und Kantonsgerichte haben jedoch auch schon zugunsten von Mietenden entschieden.

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