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Offene Rechnungen bei den Steuern abziehen

Ein kleiner Tipp zur Steuererklärung: Offene Rechnungen, wie beispielsweise die unbezahlte Akonto-Rechnung des Steueramtes für das laufende Jahr oder für grössere Anschaffungen in der Wohnung, kann man von den Steuern abziehen. Sie gelten als Schulden, sagt die Steuerexpertin zum entsprechenden Input eines Hörers. Die Auswirkungen dieser Abzüge seien aber meistens ziemlich klein.

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