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Recht am eigenen Bild: Ohne Erlaubnis kann es Probleme geben

Der «Espresso»-Beitrag über eine Bobfahrerin, die von der Bildagentur Reuters eine Abmahnung erhalten hat, wurde auf srf.ch/espresso zahlreich kommentiert. Dabei kam auch mehrmals die Frage auf: Was ist hier mit dem Recht am eigenen Bild? Bei solchen Sportanlässen ist es in den meisten Fällen so, dass die Athletinnen und Athleten dieses Recht pauschal den anwesenden Fotografen und Fernsehstationen abtreten. Ansonsten gilt: Wer jemanden fotografieren und dieses Bild weiterverwenden will, braucht dazu die Einwilligung des Abgebildeten – sonst könnte dessen Persönlichkeit verletzt werden.

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