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Trächtige Kühe im Schlachthof: Strafe für fehlbare Bauern

Rund 2500 trächtige Rinder oder Kühe landen in der Schweiz pro Jahr im Schlachthof. Das darf nicht mehr passieren, sind sich Fleischbranche, Landwirtschaftsvertreter und Tierschützer einig.Deshalb gilt seit gut drei Jahren neu eine Nachweispflicht. Landwirte müssen vor dem Verladen auf einem Formular ausweisen, ob ein Rind oder eine Kuh trächtig ist oder nicht. Weil sich die Situation nicht gebessert hat, müssen fehlbare Bauern ab 1. Januar 2020 mit einer 100-Franken-Gebühr pro trächtiges Tier rechnen, schreibt der «Schweizer Bauer». Tierschützer zweifeln am Erfolg der Massnahme.

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