Transportschäden: Nicht alle Online-Händler haften
Wer online bestellt, meint oft, dass der Online-Händler die Ware ersetzen muss, wenn sie beschädigt ankommt. Das stimmt so nicht. Es kommt darauf an, wozu sich der Händler in seinen AGB verpflichtet: Entweder haftet er, bis die Ware bei der Kundin oder dem Kunden angekommen ist. Oder er haftet nur, bis er die Ware versendet hat. Dann liegt das Transportrisiko vom Zeitpunkt des Versands an beim Kunden. Und der Transporteur wiederum kann seine Haftung beschränken. Zudem haftet dieser gegenüber dem Versender – und nicht gegenüber dem Kunden.
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