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Verletzt beim Turner-Auftritt: Für die Versicherung kein Unfall

Bei einer Tanzvorführung an einem Turnchränzli verletzt sich eine Frau an der Schulter. Die Unfallversicherung lehnt jede Unterstützung ab: Das sei weder ein Unfall noch eine sogenannte unfallähnliche Körperschädigung. Ein schwer nachvollziehbarer Entscheid, wie er immer wieder vorkommt. Der Hausarzt der Frau spricht von «Willkür». Auch ein Rechtsexperte findet, die Versicherung habe es sich in diesem Fall zu leicht gemacht. Wenn die Unfallversicherung nicht zahlt, muss die Krankenkasse übernehmen. Deren Leistungen sind weit weniger umfassend.

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