Ärger wegen Garantie auf Aktionsware
«Espresso»-Hörerin Doris Dietsche hat vor einem knappen Jahr einen Föhn zum Aktionspreis gekauft. Nun ist der Föhn kaputt gegangen. Man bot ihr das Geld zurück oder einen neuen Föhn. Da die Aktion ausgelaufen war, hätte sie für das gleiche Modell aber 20 Franken nachzahlen müssen. Sie entschied sich deshalb für das Geld. Laut DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo hätte Frau Dietsche allerdings Anrecht auf einen neuen Föhn ohne Aufpreis gehabt.