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Braucht es gleiche Rechte für alle Geflüchteten?

Flüchtlinge aus der Ukraine werden in der Schweiz derzeit mit offenen Armen empfangen. Mit dem Schutzstatus S geniessen sie mehr Rechte als Vertriebene aus anderen Konfliktgebieten. 

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Ukrainische Menschen auf der Flucht haben volle Reisefreiheit, können in der Schweiz vom ersten Tag an arbeiten, können bei Verwandten oder Gastfamilien wohnen, dürfen Haustiere mitnehmen und ihre Familien sofort nachholen und müssen bei ihrer Ankunft in unserem Land nicht Geld und Wertgegenstände über 1000 Franken abgeben.

Bei Flüchtlingsorganisationen und -helfern sorgt diese Ungleichbehandlung für Kritik. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe fordert seit Jahren, dass vorläufig Aufgenommene ähnliche Rechte geniessen, zum Beispiel Kriegsflüchtlinge aus Syrien oder Afghanistan.

Vertreterinnen der SVP hingegen gehen davon aus, dass die ukrainischen Flüchtlinge bald wieder nach Hause gehen, das rechtfertige auch mehr Rechte. Beim Staatssekretariat für Migration SEM heisst es: «Langfristig haben alle die gleichen Rechte in unserem Land und können sich ein neues Leben aufbauen.»

Gibt es wegen des Ukrainekrieges nun Flüchtlinge erster und zweiter Klasse? Sollen wir Geflüchtete aus allen Ländern gleich behandeln? Diskutieren Sie mit. 

Gäste im Forum: 

  • Daniel Bach, Leiter Stabsbereich Information und Kommunikation beim Staatssekretariat für Migration SEM
  • Miriam Behrens, Direktorin Schweizerische Flüchtlingshilfe

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