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Obwohl es eigentlich schon so beschlossen war, soll der sogenannte Raser-Artikel jetzt doch nicht aufgeweicht, sondern nur präzisiert werden. Damit bleibt die Schweiz bei einer strengen Linie gegen Autoraser und Verkehrsrowdys.
In Paris lief seit letztem Herbst der Prozess gegen Angeklagte der Terroranschläge vom 13. November 2015. Damals töteten IS-Terroristen insgesamt 130 Menschen. Am Mittwochabend verkündet das Gericht sein Urteil.