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Keystone / Gaetan Bally
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Vom Nutzen der Menschenrechte

Am 10. Dezember 1948 verkündete die Generalversammlung der UNO in Paris die «Allgemeine Erklärung der Menschenrechte» und legte damit den Grundstein zu späteren bindenden Menschenrechtspakten. Erstmals wurde hier ein Menschenrechtskatalog von internationaler Tragweite formuliert.

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«Kontext» blickt zurück auf die Geschichte der Menschenrechtserklärungen, fragt die Völkerrechtlerin Christine Kaufmann (Universität Zürich) nach der Entwicklung der Menschenrechte und nach den Schwierigkeiten ihrer Durchsetzbarkeit.

Ein Blick auf die Frauenrechtlerin Olympe de Gouges, die 1791 eine «Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin» verfasste, zeigt auf, dass Menschenrechte lange Zeit lediglich Männerrechte waren.

Und im Gespräch mit Alexandra Karle von «Amnesty International» ziehen wir eine Zwischenbilanz: Wie steht es in der Praxis um die Menschenrechte - 70 Jahre nach Verkündigung der «Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte»?

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