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Ein «Fingerzeig» für die Blick-Zeitung

Es ist ein Novum in der Schweizer Medienbranche: Ein Verlag soll seine Zugriffszahlen für einzelne Artikel offenlegen müssen. Das hat das Zuger Kantonsgericht entschieden. Hintergrund ist der Fall der früheren Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin. Sie streitet sich juristisch mit dem Ringier-Verlag.

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