Das ändert sich bei der Fahrtauglichkeits-Prüfung für Senioren
Am 1. Juli 2016 traten die neuen Regeln für die Fahrtauglichkeit von Senioren in Kraft. Sie betreffen vor allem die gesundheitlichen Mindestanforderungen und die Qualifikation der Ärzte, die solche Checks durchführen. Thomas Rohrbach vom Bundesamt für Strassen stellt die neue Verordnung vor.
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