Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen (EL) zum sozialen Fundament unseres Staates.
Seit dem 1. Januar 2021 ist die EL-Reform in Kraft. Diese beinhaltet wichtige Neuerungen. So wird das Maximum der anrechenbaren Miete erhöht. Dazu gewichtet die Reform das Vermögen stärker und führt eine Rückerstattungspflicht der Leistungen in bestimmten Fällen ein.
Diese Änderungen können sich positiv, aber auch negativ auf die ausbezahlten Ergänzungsleistungen auswirken. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich deshalb eine genaue Abklärung.
Auskunft erteilen die zuständigen Ausgleichskassen. Aber auch Pro Senectute berät Betroffene kostenlos, wie Nadine Bischof von Pro Senectute Schweiz erklärt.