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Als Teil unseres sozialen Fundaments stehen Ergänzungsleistungen allen Schweizerinnen und Schweizern zu.
Keystone
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Staatliche Unterstützung? Ich doch nicht!

Viele Menschen hätten Anrecht auf Ergänzungsleistungen. Sie beantragen aber keine aus Unwissenheit oder Scham.

Ergänzungsleistungen (EL) sind keine Almosen. Zusammen mit der AHV und IV gehören die EL zum sozialen Fundament des Staates. Wer mit einer IV- oder AHV- und Pensionskassenrente zu wenig zum Leben hat, hat Anspruch darauf. Trotzdem beantragen viele Menschen diese Unterstützung nicht.

Letztes Jahr bezogen 216'000 Menschen in der Schweiz mit einer AHV-Rente Ergänzungsleistungen. Anrecht auf diese staatliche Unterstützung hätten aber weit mehr.

Das Offenlegen der persönlichen finanziellen Lage bereitet oft Mühe, bestätigt Nadine Bischof von Pro Senectute Schweiz. Einige Rentnerinnen und Rentner schrecken zudem davor zurück, den Staat um Unterstützung anzufragen. Sie möchten für ihren Lebensunterhalt selber aufkommen, obwohl dies für sie eine starke Einschränkung der Lebensqualität bedeuten kann.

Nadine Bischof rät zu einer ersten Klärung und Information in einer kostenlosen Beratung von Pro Senectute oder weiteren Institutionen. So könnten Wissenslücken gefüllt und Hemmschwellen abgebaut werden, so die Sozialberaterin.

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