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Der Chef befiehlt – doch nicht alle Weisungen sind zulässig

Der Arbeitgeber darf und muss in seiner Funktion Befehle erteilen. Doch sein Weisungsrecht hat Grenzen. Wird eine solche Überschritten – zum Beispiel indem die Vorgesetzte etwas Illegales verlangt – sollten sich Arbeitnehmende dagegen wehren.

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Muss die Sekretärin das Büro putzen?

Im Arbeitsvertrag sind in der Regel die Aufgaben beschrieben. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen in der Regel nur Aufgaben erledigen, die in diesem Pflichtenheft aufgeführt sind. Sie müssen sozusagen keinen anderen Beruf ausüben. Ein ausgelernter Mechaniker muss also nicht freitags das Werkstatt-WC schrubben, ebenso wenig muss die Sekretärin das Büro putzen. Was Gerichte allerdings für zumutbar eingestuft haben: Kaffee bringen und Blumen giessen.

Zwei Ausnahmen gibt es:

  • Wenn zu wenig qualifizierte Arbeit vorhanden ist, kann ein Mitarbeiter ausnahmsweise auch einmal andere Aufgaben erledigen.
  • Das gilt auch für Notfälle. Wurde zum Beispiel das Lager bei einer Überschwemmung verwüstet, so können auch die Büroangestellten aufgefordert werden, beim Aufräumen zu helfen.

Weisungen dürfen nicht das Persönlichkeitsrecht verletzen:

Anweisungen von Vorgesetzten sind unzulässig, wenn sie:

  • die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmenden verletzen (Anweisungen, die schikanös, unsittlich oder unmöglich sind oder die Freizeit betreffen).
  • widerrechtlich sind
  • der Gesundheit schaden

Was tun, wenn man eine unzulässige Anweisung bekommt?

Arbeitnehmende sollten sich unbedingt wehren. Am besten sucht man das Gespräch mit dem/der Vorgesetzten und erklärt, warum man diese Aufgabe nicht erledigen kann/will. Nützt das nichts, bleibt noch der schriftliche Weg.

Mit welchen Folgen müssen Arbeitnehmende, die eine Anweisung missachten, rechnen?

Die Arbeitgeberin kann in einem solchen Fall eine Verwarnung aussprechen. Missachtet der Arbeitgeber die Anweisungen mehrmals, kann das eine Kündigung zur Folge haben. In einem solchen Fall muss geklärt werden, ob der Arbeitnehmer zu Recht die Anweisungen nicht befolgt hat. Ist dem so, ist die Kündigung missbräuchlich und der Arbeitnehmer kann eine Entschädigung verlangen. Geklärt wird das vor Gericht. Es empfiehlt sich daher, sich vorher beraten zu lassen, von einer Gewerkschaft oder ähnlichen Beratungsstellen. Eine Liste mit möglichen Adressen finden Sie unten.

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