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Heikle Posts in Social Medias: Chefin kann kündigen

Man postet so einiges auf Facebook: Fotos von feuchtfröhlichen Partys oder vielleicht lässt man auch einmal den Frust über den Arbeitgeber raus. Da ist allerdings Vorsicht geboten: Unter Umständen kann das zur Kündigung führen.

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Wann sind Posts in sozialen Medien heikel?

  • Mein Facebook-Konto ist zwar Privatsache. Sobald ich dort aber etwas poste, ist es nicht mehr privat, sondern öffentlich.
  • Und dann hat auch die Meinungsfreiheit ihre Grenzen. Sobald ich zum Beispiel Firmengeheimnisse ausplaudere, den Chef oder eine Mitarbeiterin beleidige, kann das Konsequenzen nach sich ziehen – bis hin zu Kündigung. Wegen Geschäftsschädigung, Ehrverletzung, Verleumdung etc.
  • Bereits in Foto von einer feuchtföhlichen Party kann heikel werden, wenn ich am nächsten Tag meine Leistung im Büro nicht bringe. Denn Mitarbeiter haben gegenüber der Firma eine Treuepflicht.

Darf der Chef oder die Chefin auf meinem Instagram-Profil herumschnüffeln?

  • Nein, Vorgesetzte dürfen nicht aktiv mein Profil durchforsten.
  • Allerdings: Wenn sie von Dritten Kenntnis bekommen von meinen Posts, dürfen sie diese Hinweise gegen mich verwenden.
  • Es ist bekannt, dass viele Firmen die sozialen Medien durchforsten, wenn sie sich für einen Bewerber interessieren. Der Datenschützer sagt auch hier: Eigentlich geht das nicht. Doch er sagt auch: Viel dagegen tun kann man nicht. Es handelt sich hier um einen Graubereich für den (noch) keine Vorschriftgen existieren.

Vorbeugen und Freunde gezielt auswählen

Unbedachte Posts können also schnell zum Verhängnis werden. Daher ein paar Tipps:

  • Überlegen Sie bei jedem Post: Ist es geschickt, wenn x-beliebige Menschen diesen sehen und ihn vielleicht weiterverwenden und weiterverbreiten? Das kann schnell ausser Kontrolle geraten.
  • Nicht alle Facebook-Freunde sind wahre Freunde. Stellen Sie daher die Privatsphäre in ihrem Konto so ein, dass nur gewisse Personen ihre Posts sehen. Oder bilden Sie Freundes-Gruppen, sodass Sie Posts gezielt sichtbar machen können. Anleitungen dazu finden Sie in den Links unten.

Was, wenn der Chef oder die Chefin eine Freundschaftsanfrage schickt?

  • Klar ist: Eine gute Vorgesetzte verzichtet auf Freundschaftsanfragen.
  • Geschieht es doch, kann man bestimmt aber freundlich sagen: Sei mir nicht böse, aber ich möchte gerne Arbeit und Privatleben trennen.
  • Fürchtet man Konsequenzen bei einem nein: Teilen Sie Ihren Chef oder Ihre Chefin in eine Gruppe ein, die nur ganze gezielt Posts von Ihnen zu sehen bekommen (Anleitungen siehe unten).

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