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Nicht alle Cannabis-Arzneiprodukte stammen von der Hanfpflanze. Man kann die Wirkstoffe auch synthetisch und aus anderen Pflanzen herstellen.
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Hohe Hürden für Cannabis als Arzneimittel

Cannabis ist historisch betrachtet eine Nutz- und Heilpflanze. Jahrtausendelang wurde seine schmerzstillende, krampflösende und muskelentspannende Wirkung geschätzt. Erst in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts, mit dem Aufkommen der modernen Medizin, geriet es in Verruf.

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«Cannabis-Produkte können Patienten mit chronischen Schmerzen, Multipler Sklerose oder Epilepsie helfen», sagt Apotheker Manfred Fankhauser, «doch ist es nicht ganz einfach, ein Cannabis-Präparat verschrieben zu bekommen.»

  • Cannabis-Produkte sind rezeptpflichtig. Da es sich beim Wirkstoff THC um ein verbotenes Betäubungsmittel handelt, muss ausserdem das Bundesamt für Gesundheit BAG jedes Rezept einzeln bewilligen. Nur austherapierte Patienten erhalten eine Bewilligung. Ein grosser Aufwand für Arzt und Amt.
  • Cannabis-Produkte sind nicht kassenpflichtig. Das heisst, dass der Patient damit rechnen muss, dass er die (zum Teil sehr hohen) Therapiekosten selber zahlen muss.
  • Cannabis-Produkte mit dem hochwirksamen THC sind nur in wenigen Apotheken erhältlich. Manfred Fankhauser, der erste Cannabis-Apotheker in der Schweiz, sagt: «Jedem möglichen Patienten gehen Vorgespräche und Abklärungen voraus, oftmals müssen wir auch falsche Erwartungen und Hoffnungen dämpfen.»
  • Cannabis-Produkte mit dem Wirkstoff CBD sind zwar frei erhältlich, allerdings werden sie bei anderen Beschwerden eingesetzt als THC-haltige Produkte. Im Gegensatz zu den THC-haltigen Präparaten, die sich in den letzten Jahren etablieren konnten, steckt die CBD-Forschung noch in den Kinderschuhen. Wie lange diese Produkte noch frei erhältlich sind, ist fraglich.

Die Wirkstoffe, die beim Kiffen einen Rausch auslösen, sind in Medizinalprodukten so niedrig dosiert, dass sich bei richtigem Gebrauch weder Rausch noch Nebenwirkungen bemerkbar machen. Kiffen ist also eine massive Überdosierung.

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