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Homeoffice: Wer bezahlt Strom, Papier, Laptop und Co.?

Wer zu Hause arbeitet, hat Kosten. Und diese sorgen immer wieder für Diskussionen: Welche Kosten muss genau die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber übernehmen? Klar ist: Gewisse Vergütungen haben Angestellte im Homeoffice zugute.

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Entschädigungen

  • Von Entschädigungen spricht man verbreitet, wenn der Arbeitgeber den Angestellten im Homeoffice einen Teil der Kosten vergütet, die sie zum Beispiel für Strom, Internet-Abo oder Miete bezahlen. Es handelt sich um Ausgaben, die man zu Hause so oder so hat.
  • Der Bundesrat hat am 18.01.2021 mit der Einführung der Homeoffice-Pflicht festgelegt, dass Arbeitgeber Entschädigungen nicht übernehmen müssen. Der Grund: Die Pflicht ist nur vorübergehend.
  • Das gilt allerdings nur, wenn Arbeitnehmende erst seit dem 18.01.2021 im Homeoffice sind. Wer schon länger zu Hause arbeitet, kann mit dem Chef oder der Chefin über eine solche Entschädigung verhandeln.
  • Hat nun jemand grössere Auslagen, zum Beispiel weil er für die Arbeit daheim ein schnelleres und teureres Internetabo braucht, ist zu empfehlen, dass man mit dem Arbeitgeber das Gespräch sucht.

Geräte wie Laptop, Drucker, Bildschirm

Im Obligationenrecht ist festgehalten, dass der Arbeitgeber seiner Angestellten alles Nötige zur Verfügung stellen muss, damit sie ihre Arbeit erledigen kann. Braucht man also für die Arbeit zu Hause einen Laptop, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Der Chef oder die Chefin gibt ihren Angestellten ein Firmen-Gerät mit nach Hause.
  • Kann er/sie das nicht, muss die Firma die Kosten für das Gerät übernehmen.
  • Ist das Gerät sehr teuer, kann die Firma sagen, dass diese Anschaffung nicht verhältnismässig ist. Denn die Homeoffice-Pflicht gilt nur, wo möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar. In einem solchen Fall muss der Arbeitnehmer ins Büro für die Verrichtung seiner Arbeit.

Verbrauchsmaterial

  • Wer zu Hause für die Firma arbeitet, braucht Papier, Briefmarken, Druckerpatronen und so weiter. Es handelt sich also um Material, das die Arbeitnehmerin auch verbrauchen würde, wenn sie ihre Arbeit in der Firma verrichten würde.
  • Solche Ausgabenmüssen von der Firma vergütet werden.
  • Hat die Firma bis jetzt keine Spesen bezahlt, können diese übrigens rückwirkend noch verlangt werden. Spesen verjähren frühestens nach fünf Jahren. Am besten so bald wie möglich eine Auflistung der Ausgaben erstellen und dann das Gespräch mit dem Chef suchen.

Kann ich fürs Homeoffice auch etwas von den Steuern abziehen?

  • Grundsätzlich ja. Allerdings hat jeder Kanton dazu seine eigenen Regeln.
  • Eine Linkliste zu den Berufsausgabe-Regeln jedes Kantons finden Sie hier.

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